§ 1 Vertragsinhalt
1. Bei dem zwischen der Firma und dem Kunden geschlossenen Vertrag
handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden
bestimmte Inhalte zu vermitteln.
2. Der Kunde erhält von der Firma lediglich Handlungsvorschläge. Die Firma
schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.
3. Die Teilnahme an den Übungen während des Trainings, der Kurse und
Einzelstunden, des Coachings, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge
sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen un-angeleint
durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen stets auf eigenes
Risiko.
4. Der Unterricht findet, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist, am
Wohnsitz des Kunden statt. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung
während der Workshops organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.
§ 2 Vertragsschluss
1. Akut-Training
Im Bereich bietet die Firma dem Kunden zu einem vereinbarten Termin
Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch
Terminvereinbarung zwischen Firma und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der
Stunde in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Zuzüglich der Kosten für
die Unterrichtseinheit, kommt ab einer Entfernung von 30km insgesamt, pro
gefahrene 10Km 5,00€ hinzu. (Die Entfernung wird mit Google Maps berechnet).
2. Intensiv-Coaching
Im Bereich
des Intensiv-Coachings begleitet die Firma den Kunden über einen vom Kunden
gewählten Zeitraum hinweg. Es werden alle 14 Tage Trainingstermine stattfinden,
mit einem zusätzlichen, engmaschigen Support per Telefon und Messenger (Auf
Wunsch auch per Video-Call).
Das Coaching
kann als Einmal-Zahlung oder in Ratenzahlung (jedoch vor Ende des Coaching-Zeitraums)
beglichen werden. Etwaige Fahrtkosten sind mit im Preis inbegriffen.
3. Kompakt-Workshops
Die Firma bietet einige Themen auch als sogenannte Kompakt-Workshops an.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Firma und
Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Einheit in bar oder per Kartenzahlung zu
entrichten. Zuzüglich der Kosten für die Unterrichtseinheit, kommt ab einer
Entfernung von 30km insgesamt, pro gefahrene 10Km 5,00€ hinzu. (Die Entfernung
wird mit Google Maps berechnet).
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Firma zu entnehmen
oder werden auf Anfrage telefonisch, per Messenger oder per Email mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO.
3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Wahl des Kunden in bar oder per
Kartenzahlung.
4. Die vollständige Vergütung ist am Ende der jeweiligen Trainingseinheit oder
Veranstaltung fällig. Bei Ratenzahlung vor Ende des gebuchten Zeitraumes.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch den Kunden
1. Rücktritt außerhalb von 48 Stunden vor dem Trainingstermin 0% Stornierungsgebühr.
2. Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor dem
Trainingstermin 50% Stornierungsgebühr.
3. Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem
Trainingstermin 100% Stornierungsgebühr.
Bei Erkrankung, höherer Gewalt und einer daraus folgenden
Terminverschiebung entfallen die Kosten. § 5
Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Firma
1. Die Firma behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn
sich zu wenig Teilnehmer für einen Kompakt-Workshop angemeldet haben oder der
Trainer ausfällt. Die Firma wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage
einen Ersatztermin anzubieten.
2. Die Firma teilt dem Kunden eine Terminabsage/--umlegung unverzüglich mit.
Der Kunde ist bei einer Verschiebung der Trainingseinheit berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
3. Im Falle des Rücktritts der Firma oder des Kunden gemäß §5 Abs. 1 oder 2
schuldet der Kunde der Firma keine Vergütung.
§ 6 Rückerstattung von Zahlungen
1. Die Firma wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt
nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten.
2. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach
seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch
Übergabe nach Termin- und Ortsabsprache.
§ 7 Haftung
1. Die Firma haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder
Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern die Firma auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der
Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung der Firma ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch
für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und
Erfüllungsgehilfen der Firma.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund
verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Trainingseinheiten nur in
Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und
erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma ansteckende Krankheiten oder eine
Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit
des Hundes, die zur Störung der Trainingseinheiten führen kann, unverzüglich
bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine
Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und umfassender
Grund-Impfschutz besteht.
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß
Absatz 2 nicht gegeben, ist die Firma berechtigt, den Hund von der
Trainingseinheit auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund
teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem
Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält
sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das
Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf
seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Firma für den Umgang mit Hunden
widerspricht, ist die Firma berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen.
Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
§ 9 Urheberrecht
1. Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Firma
ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.
2. Die Firma behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz)
ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im
Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen.
3. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die
Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Firma.
§ 10 Vertragssprache
Der Hunde Coach arbeitet zweisprachig in Deutsch und Englisch.
Im
deutschsprachigen Raum ist die Vertrags- und Unterrichtssprache Deutsch.
Im internationalen
Raum ist die Vertrags- und Unterrichtssprache Englisch.
§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt
1. Die Firma ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig
zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender
Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder
technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den
Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt
bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren.
2. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das
Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.
3. Aktuelle
preisliche Informationen entnimmt der Kunde immer den online vorliegenden Daten
auf der Webseite.
§ 12 Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
1. Jeder Teilnehmer
ist für seinen Hund verantwortlich. Er ist haftbar für alle Schäden/Verletzungen,
die während der gesamten Dauer des Aufenthaltes, als auch auf dem
Weg dorthin durch ihn oder seinen Hund entstehen.
2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige
Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Des Weiteren muss jeder teilnehmende Hund beim Niedersächsischen
Hunderegistergemeldet sein.
Dies erklärt der Halter durch
seine Unterschrift.
3. Der Hunde Coach, Lothar Schneider haftet nicht für
Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die
durch die mitgeführten Tiere entstehen, sowie für Schäden an denmitgeführten Tieren als auch den
Diebstahl/Verlust der Tiere.
Weiterhin
besteht keine Haftung für Personen- und Sachschäden sowie Diebstahl/Verlust während des Aufenthaltes auf dem Gelände.
4. Der Hunde Coach, Lothar Schneider übernimmt keinerlei
Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden,
die dem Hundehalter oder seinem Hund oder Begleitpersonenbeim Schwimmen, dem Freilauf der Hunde, bei Rangeleien usw. von eigenen bzw. fremden Hunden beim Freilauf
entstehen.
Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zusetzen.
5. Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint, um
miteinander spielen zu können, sohandelt jeder
Hundebesitzer absolut eigenverantwortlich.
Der Hunde Coach, Lothar Schneider
haftet nicht für Schäden
an Menschen und Hund.
6. Schwangere Frauen handeln
auf eigene Gefahr
beim Betreten des Übungsgeländes zum Übungsbetrieb und/oder Spielrunden.
7. Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt,
jedoch muss sich jederzeit ein Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften
für ihre Kinder.
Begleitende Kinder/Jugendliche sind von den Eltern oder von Begleitpersonen zu beaufsichtigen.